PC-Arbeitsplätze

Bürowissen kompakt

19.09.2010 | Bürowissen kompakt

PC-Arbeitsplätze

Menschen, die die meiste Zeit ihres Berufsalltags an Rechner und Bildschirm verbringen, sollten unter anderem den optimalen Augenabstand zum Monitor einhalten, über eine ausreichend breite und tiefe Tischfläche verfügen und den Drucker vom Arbeitsplatz verbannen.

Bildschirm

Röhrenbildschirme wurden weitgehend von Flachbildschirmen verdrängt.
Nachfolgende Schilderungen beziehen sich deshalb ausschließlich auf letztere.

  • Gehäusetiefe beträgt bei einer Monitorgröße von 19 Zoll ca. 15 cm, bei 21 Zoll ca. 20 cm
  • Augenabstand soll bei einem 19 Zoll-Monitor ca. 80 cm betragen,bei 21 Zoll in Abhängigkeit von der Arbeitsaufgabe evtl. etwas mehr; je größer der Monitor, umso mehr Abstand muss zwischen Auge und Monitor liegen
  • individuelles Sehvermögen, Zeichengröße und Sehaufgabe beeinflussen ebenfalls die Monitorgröße; wird auf dem Bildschirm mit mehreren kleinen Fenstern gearbeitet, kann ein geringerer Augenabstand sinnvoll sein
  • Korrekturabstand (Entfernung des Auges zur Tischvorderkante) beträgt ca. 15 cm, bei sehr korpulenten Menschen auch mehr
  • Monitorüberstand ist möglich, sofern keine Gefährdung davon ausgeht und Flächen anderer Nutzer nicht eingeschränkt werden; Zusatzplatten oder Schwenkarme zur Aufstellung von Monitoren ebenfalls möglich
  • Berechnung der Tischtiefe bei einem 19 Zoll-Bildschirm: 15 cm (Gehäusetiefe) + 80 cm (Augenabstand) – 0 cm (Monitorabstand) – 15 cm (Korrekturabstand) = 80 cm (kalkulierte Tischtiefe)

Tischbreite für Bildschirmarbeit

  • dafür verantwortlich sind u.a. Standardtastatur (mit GS-Zeichen) von ca. 50 cm und Mauspad von ca. 20 cm Breite, die empfohlene Ansitzbreite ist 80 cm
  • hinzu kommt die empfohlene Tischbreite für das manuelle Arbeiten von 80 cm (bei Unterlagen bis DIN A4); insg. sollte deshalb eine Mindesttischbreite von 160 cm vorhanden sein; die Unterfahrbarkeit sollte nicht von Containern eingeschränkt sein

Notebook

  • Tastatur muss vom Bildschirm getrennt und neigbar sein; diese Forderung wird mit dem Vorandensein einer externen Tastatur erfüllt
  • Laptopständer begünstigen eine ergonomisch günstige Kopfhaltung


Eingabemittel (Maus und Tastatur)

  • Tastatur und Maus unbedingt nebeneinander platzieren
  • vor Tastatur und Maus soll die Möglichkeit einer Handauflage von 5-10 cm sein
  • bei ergonomischen Mäusen kippt die Hand nicht nach innen, sondern bleibt in einer natürlichen, leicht schrägen Haltung
  • Tastatur und Maus müssen frei auf der Tischplatte platzierbar sein (Tastaturauszüge sind nicht zulässig)


Unterbringung von Rechnern (CPU)

  • CPU wegen elektrostatischer Aufladung, Staub und möglicher Beschädigung durch Reinigigungskräfte nicht auf den Boden stellen
  • CPU-Halterung, -wagen oder Technikcontainer verwenden; möglich ist auch eine Platzierung auf dem Tisch, falls genügend Platz vorhanden und keine Belastung durch Abwärme oder Lüftergeräusche zu erwarten ist
  • gute Zugänglichkeit des Rechners für den Nutzer (Ein- und Ausschalten, Einlegen von CDs) und den EDV-Betreuer muss gewährleistet sein
  • Verlegung der heraustretenden Kabel in vertikale oder horizontale Kabelkanäle
  • Peripheriegeräte (z.B. Drucker, externe Festplatte, Grafiktablett) sollten von der Tischplatte entfernt und in angemessener Entferung aufgestellt werden



Normen und Richtlinien

  • Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
  • Berufsgenossenschaftliche Information BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
  • Leitfaden für die Gestaltung. Verwaltungs-Berufsgenossenschaft 2009
  • DIN EN ISO 9241: Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten (neu: Ergonomie der Mensch-System-Interaktion)
  • DIN 4543-1 Büroarbeitsplätze – Flächen für die Aufstellung und Benutzung von Büromöbeln

 



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