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21.03.2006

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Ab dem 24.03.2006 greifen für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die Kennzeichnungspflicht für Neugeräte und die Pflicht, zu Abfall gewordene Altgeräte zurückzunehmen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln und zu verwerten.




Quelle: Bundesministerium für Justiz

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