20.01.2006 

Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV A2)

vom 1. Januar 2005,
frühere BGV A6/A7,
Fassung der Verwaltungsberufsgenossenschaft


Diese Unfallverhütungsvorschrift bestimmt näher die Maßnahmen, die der Unternehmer
zur Erfüllung der sich aus dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure
und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz) ergebenden
Pflichten zu treffen hat.

Quelle: HVBG

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