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| 21.03.2006 |
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Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
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Ab dem 24.03.2006 greifen für die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten die Kennzeichnungspflicht für Neugeräte und die Pflicht, zu Abfall gewordene Altgeräte zurückzunehmen und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln und zu verwerten.
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Quelle: Bundesministerium für Justiz
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