26.03.2008 

Vergaberecht 2008

Zum 01. Januar 2008 wurde der Schwellenwert für Bau-Ausschreibungen von der EU auf 5.150.000 Euro festgesetzt. Für Liefer- und Dienstleistungen gilt nur die Grenze von 206.000 Euro.


Aber nicht nur EU-Verordnungen ergänzen die nationalen Vorschriften des Vergaberechts. Auch aktuelle Urteile sorgen dort für ständige Veränderungen. Wer hier auf dem Laufenden bleiben will, für den bietet der Forum-Verlag Herkert mit seinen Arbeitshilfen in Form von CD-ROM, Handbuch oder E-Mail-Seminarreihen die passende Möglichkeit.



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